Allgemeines

Für alle Lieferungen, auch für solche aus zukünftigen Gesch.ftsabschlüssen,

sind ausdrücklich die nachstehenden

Bedingungen maßgebend. Abweichende Bezugsvorschriften

des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn

wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Diese Bedingungen gelten für alle zukünftigen Gesch.ftsabschlüsse,

auch wenn sie im Einzelfalle dem Schriftverkehr

mit dem Besteller nicht beigelegt sind.

II. Bestellung und Lieferung

Unsere Verkaufsbedingungen gelten durch die Bestellung

oder mit der Annahme der Ware als angenommen.

Zusätzliche Vereinbarungen und sonstige Abreden bedürfen

der schriftlichen Form und werden erst durch unsere

schriftliche Bestätigung rechtsgültig. Die angegebenen

Liefertermine sind nicht genau für den festgesetzten Tag

bindend, es gilt die Einschränkung der Annäherung. Bei

unverschuldeten Verzögerungen können wir eine angemessene

Verlängerung der Termine verlangen. Schadenersatzansprüche

wegen Nichteinhaltung vereinbarter

Lieferfristen sind ausgeschlossen.

III. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, Herstellung

und Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich

einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder

wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrage zurückzutreten.

Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die

uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich

machen, und zwar einerlei ob sie bei uns selbst oder bei

Zulieferern eintreten.

Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir

zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist

liefern wollen. Zur Abgabe dieser Erklärung steht uns

eine Frist von 2 Wochen nach Zugang zu. Unterbleibt eine

solche Erklärung, kann der Käufer zurücktreten.

IV. Preise und Zahlungen

Die Preise verstehen sich rein netto ab Werk und schließen

die Verpackung und Fracht nicht ein.

Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens

jedoch mit dem Verlassen des Werkes, erfolgt der

Versand auf Gefahr des Bestellers. Das gilt auch, wenn eine

frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Rechnungen sind

zahlbar und fällig innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum

in bar und ohne jeden Abzug oder innerhalb

von 10 Tagen mit 2% Skonto. Zahlungsfristen sind genau

einzuhalten. Bei Fristüberschreitung werden unter Vorbehalt

der Geltendmachung etwaiger weiterer Verzugsschäden

Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz

berechnet. Aufrechnung oder Zurückhaltung

von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche

des Bestellers sind unzulässig