Allgemeines
Für alle Lieferungen, auch für solche aus zukünftigen Gesch.ftsabschlüssen,
sind ausdrücklich die nachstehenden
Bedingungen maßgebend. Abweichende Bezugsvorschriften
des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn
wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Diese Bedingungen gelten für alle zukünftigen Gesch.ftsabschlüsse,
auch wenn sie im Einzelfalle dem Schriftverkehr
mit dem Besteller nicht beigelegt sind.
II. Bestellung und Lieferung
Unsere Verkaufsbedingungen gelten durch die Bestellung
oder mit der Annahme der Ware als angenommen.
Zusätzliche Vereinbarungen und sonstige Abreden bedürfen
der schriftlichen Form und werden erst durch unsere
schriftliche Bestätigung rechtsgültig. Die angegebenen
Liefertermine sind nicht genau für den festgesetzten Tag
bindend, es gilt die Einschränkung der Annäherung. Bei
unverschuldeten Verzögerungen können wir eine angemessene
Verlängerung der Termine verlangen. Schadenersatzansprüche
wegen Nichteinhaltung vereinbarter
Lieferfristen sind ausgeschlossen.
III. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, Herstellung
und Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrage zurückzutreten.
Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die
uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, und zwar einerlei ob sie bei uns selbst oder bei
Zulieferern eintreten.
Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir
zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist
liefern wollen. Zur Abgabe dieser Erklärung steht uns
eine Frist von 2 Wochen nach Zugang zu. Unterbleibt eine
solche Erklärung, kann der Käufer zurücktreten.
IV. Preise und Zahlungen
Die Preise verstehen sich rein netto ab Werk und schließen
die Verpackung und Fracht nicht ein.
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
jedoch mit dem Verlassen des Werkes, erfolgt der
Versand auf Gefahr des Bestellers. Das gilt auch, wenn eine
frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Rechnungen sind
zahlbar und fällig innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum
in bar und ohne jeden Abzug oder innerhalb
von 10 Tagen mit 2% Skonto. Zahlungsfristen sind genau
einzuhalten. Bei Fristüberschreitung werden unter Vorbehalt
der Geltendmachung etwaiger weiterer Verzugsschäden
Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz
berechnet. Aufrechnung oder Zurückhaltung
von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche
des Bestellers sind unzulässig